Zweimal bezahlen? Leistung und Nutzung.

von | Aug 18, 2023

Honorare für kreative Leistungen setzten sich aus landläufig aus zwei Faktoren zusammen: einem Teil für die kreative Leistung, das Leistungshonorar und einem Teil für die Nutzung dieser, das Nutzungshonorar.

Dieser Umstand ist für Kund:innen oft schwer zu verstehen. Denn wieso soll für “Nutzung” bezahlt werden, wenn die Leistung bereits vergütet wurde? Denn was ist überhaupt eine “kreative” Leistung? Ist diese geschützt und was passiert, wenn nicht bezahlt und trotzdem genutzt wird? Money und Creativity – eine Doppelperspektive.

Dieses Bild zeigt ein Mann in der Wüste der zeichnet.

Kreativität?

Definieren wir Kreativität! Schwierig? Dann fragen wir ChatGTP:

Kreativität ist die Fähigkeit, originelle und wertvolle Ideen, Konzepte oder Problemlösungen zu entwickeln. Es beinhaltet die Fähigkeit, vorhandenes Wissen, Erfahrungen und Ressourcen auf neuartige und einzigartige Weise zu kombinieren, um etwas Neues und Nützliches zu schaffen.

Kurz: Kreativ ist, wer Optionen, Lösungen und Möglichkeiten dort sieht und realisiert, wo andere anstehen.

Standing on the shoulders of giants.

Dabei bauen kreative Lösungen immer auf bewussten oder auch unbewussten Verweisen, Kenntnissen oder Inspirationen auf. Rein aus sich selbst ist nichts zu schaffen; auch wenn wir der Märe des genialen Designers im schwarzen Rollkragenpullover noch aufsitzen. Kreativität baut immer auf einem Netzwerk von Informationen, Wissen und Handlungsabläufen auf: Sie verlangt nach Expertise, einer optimistischen Haltung, Interesse am Unbekannten, einem ordentlichen Maß Beharrlichkeit, Resilienz, wenn es wieder mal nicht funktioniert und ganz entscheidend: Kollaboration.

Wie lässt sich Geld mit Kreativität verdienen? Ganz einfach, mit harter Arbeit, Ausdauer und Glück.

Dass sich mit Arbeit Geld verdienen lässt, mag sein, wenn Glück oder eine außergewöhnliche Ausgangsposition gegeben ist. Allein mit Lohnarbeit reich zu werden, ist allerdings schwierig. Warum? Lohnarbeit bezeichnet den Verdienst eines Einkommens für eine festgelegte Anzahl von Arbeitsstunden. So ist mit Kreativität Geld zu verdienen, viel, aber nicht – selbst nicht mit Ausdauer, – denn die Anzahl der möglichen Arbeitsstunden ist begrenzt und das Stundenhonorar kreativer Dienstleister nicht so hoch wie manch anderer Professionen.

Da kreative Leistungen aber oft einen maßgeblichen monetären, intellektuellen oder technologische Effekt über längere Zeit erzielen, verkaufen Kreative nicht nur ihre Arbeitsleistung, sondern auch die Rechte an der Nutzung dieser Leistungen. Für die Bestimmung der Kosten dieser Nutzung gelten folgende Kategorien:

  • Wo wird die Leistung eingesetzt? z. B. in Europa.
  • Wie lange wird die Leistung genutzt? z. B. 5 Jahr.
  • Auf welche Art wird die Leistung eingesetzt? z. B. als Illustration auf einer Verpackung für eine CBD-Seife.
  • Von wem wird die Leistung eingesetzt? z. B. einem Unternehmen.

Aus diesen Komponenten ergibt sich ein Faktor, der mit dem Leistungshonorar multipliziert und zu diesem hinzugezählt wird. Voilà, das finale Entgelt ist berechnet. Kommt es zu einer Ausdehnung der Nutzung, dann wird nachberechnet.

Und wenn zum Nutzungshonorar nichts vereinbart wird?

Wird zwischen dem/der kreativ Schaffende(n) und Kund:innen nichts ausdrücklich über Nutzungsrechte vereinbart, dann greift die im Urheberrecht geltende Zweckübertragungslehre:

Demnach werden im Zweifel immer nur Rechte in dem Umfang eingeräumt, der für den Vertragszweck unbedingt erforderlich ist. Wird also z.B. ein Sujet für ein konkretes Inserat erstellt, so ist im Zweifel nur die einmalige Nutzung für dieses Inserat erlaubt, nicht aber die weitere Nutzung z.B. online oder für weitere Werbungen in einem anderen Kontext.

Ist das Nutzungshonorar auch ein Schutz für Klienten?

Auf jeden Fall. Denn nur wenn eine ausschließliche Nutzung vereinbart wird, können sich Auftraggeber:innen absichern, dass eine kreative Lösung auch nur ihnen alleine zur Verfügung steht.

Ist dies nicht der Fall, können Lösungen an x-beliebige Kund:innen und die Konkurrenz verkauft werden. Im Idealfall sollte klar geregelt werden, ob der/die kreativ Schaffende zur weiteren Nutzung berechtigt bleibt (nur fürs eigene Portfolio? Auch für andere Kunden?) oder ob der/die Kund:in die Rechte ausschließlich eingeräumt bekommt.