Honorare für kreative Leistungen setzen sich aus zwei Komponenten zusammen: dem Leistungshonorar für die kreative Arbeit und dem Nutzungshonorar für die Verwendung dieser Arbeit.
Für viele Kund:innen ist dieser Unterschied schwer nachvollziehbar. Warum soll für die Nutzung zusätzlich gezahlt werden, wenn die kreative Leistung bereits honoriert wurde? Was genau versteht man unter einer „kreativen“ Leistung? Ist diese rechtlich geschützt, und welche Folgen hat es, wenn die Nutzung ohne Bezahlung erfolgt? Die Themen Geld und Kreativität bieten somit eine doppelte Perspektive, die es zu verstehen gilt.
Definieren wir Kreativität! Schwierig? Dann fragen wir ChatGTP:
Kreativität ist die Fähigkeit, originelle und wertvolle Ideen, Konzepte oder Problemlösungen zu entwickeln. Es beinhaltet die Fähigkeit, vorhandenes Wissen, Erfahrungen und Ressourcen auf neuartige und einzigartige Weise zu kombinieren, um etwas Neues und Nützliches zu schaffen.
Kreativ ist, wer dort Optionen, Lösungen und Möglichkeiten erkennt und umsetzt, wo andere ins Stocken geraten.
Kreative Lösungen entstehen stets aus einem Netzwerk von Informationen, Wissen und Erfahrungen. Selbst der Mythos vom genialen Designer im schwarzen Rollkragenpullover greift zu kurz. Kreativität basiert auf Expertise, einer optimistischen Haltung, Neugier auf das Unbekannte sowie auf Beharrlichkeit und Resilienz, wenn etwas nicht sofort gelingt. Entscheidend ist dabei auch die Zusammenarbeit im Team.
Arbeit allein sichert zwar ein Einkommen, doch um wirklich Vermögen aufzubauen, braucht es mehr als nur Lohnarbeit. Denn Lohnarbeit bedeutet, für eine festgelegte Anzahl von Stunden bezahlt zu werden. Kreative verdienen zwar mit ihrer Arbeit, doch die Stundenanzahl ist begrenzt, und das Honorar liegt oft unter dem anderer Berufe.
Kreative erzielen jedoch häufig langfristige Werte – sei es finanziell, intellektuell oder technologisch. Deshalb verkaufen sie nicht nur ihre Arbeitszeit, sondern auch die Nutzungsrechte an ihren Leistungen. Die Kosten für diese Nutzung hängen von verschiedenen Faktoren ab:
Diese Faktoren bestimmen einen Multiplikator, der zum Honorar hinzugerechnet wird. So entsteht das endgültige Entgelt. Wird die Nutzung ausgeweitet, erfolgt eine Nachberechnung.
Dann greift die im Urheberrecht verankerte Zweckübertragungslehre: Rechte werden nur in dem Umfang eingeräumt, der für den vereinbarten Zweck unbedingt nötig ist. Wird beispielsweise ein Motiv für eine bestimmte Anzeige erstellt, darf es in der Regel nur für diese eine Anzeige verwendet werden – nicht jedoch online oder in anderen Werbekontexten.
Ja, denn nur mit einer exklusiven Nutzungsvereinbarung sichern sich Auftraggeber, dass die kreative Lösung ausschließlich ihnen zur Verfügung steht. Ohne diese Vereinbarung können kreative Leistungen auch an andere Kunden oder Wettbewerber verkauft werden. Idealerweise regelt der Vertrag klar, ob der Kreative die Rechte zur weiteren Nutzung behält (zum Beispiel für das eigene Portfolio oder andere Kunden) oder ob der Auftraggeber die exklusiven Rechte erhält.